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Umgang mit Grau-oder Schwarzwasser

Die Entsorgung von Grauwasser, also Abwasser aus Dusche, Waschbecken und Küche, in Binnengewässern Deutschlands ist grundsätzlich verboten. Es ist wichtig, Grauwasser und Schwarzwasser in geeigneten getrennten Tanks an Bord zu sammeln und an speziell dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen zu entleeren, um Gewässerverschmutzung zu vermeiden. Zuwiderhandlung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Meine Empfehlung schon beim Kauf eines Bootes oder Campers darauf zu achten, dass diese getrennte Tanks haben. 

 §324 StGB (Gewässerverunreinigung):

  • Dieser Paragraph schützt Gewässer vor Verunreinigungen und schädlichen Veränderungen ihrer Eigenschaften. 
  • Verunreinigung bedeutet das Einbringen von Stoffen, die die Gewässerqualität beeinträchtigen, z.B. durch Einleitung von Schadstoffen oder Abwasser. 
  • Nachteilige Veränderung umfasst auch andere Beeinträchtigungen, wie z.B. die Erhöhung der Wassertemperatur. 
  • Der Tatbestand kann sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. 
  • Die Strafen können bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen, bei Fahrlässigkeit bis zu drei Jahren. 

§ 326 StGB (Unerlaubter Umgang mit Abfällen):

  • Dieser Paragraph regelt den Umgang mit Abfällen, insbesondere mit gefährlichen Abfällen, die eine Gefahr für die Umwelt darstellen können.
  • Gefährliche Abfälle sind solche, die Gifte, Erreger, krebserzeugende Stoffe, explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffe enthalten, die Gewässer, Luft oder Boden verunreinigen können.
  • Der Tatbestand umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten, Lagern, Ablagern, Ablassen, Beseitigen, Handeln, Makeln oder sonstige Bewirtschaften dieser Abfälle.
  • Eine Strafbarkeit tritt ein, wenn diese Tätigkeiten außerhalb einer zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von vorgeschriebenen Verfahren erfolgen.
  • Die Strafen können bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. 

Quelle: Gesetze im Internet https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/